KFZ Sachverständigenbüro
Stefan Strobl

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger von der Handwerkskammer für München & Oberbayern für das Zweiradmechaniker-Handwerk - Fachgebiet Motorrad.

Zertifizierter Sachverständiger für Fahrzeugtechnik und Sicherheits-Überprüfungen nach DIN EN 17024 durch die Technische Prüfgesellschaft (TPG-Cert).

KFZ Sachverständigen Büro Stefan Strobl

Mitführpflicht im Ausland

Wer demnächst eine Autofahrt ins Ausland plant, sollte sich vorab informieren, wo man was im Auto mitführen muss. Dies ist nämlich in Europa sehr unterschiedlich geregelt. Letztes Jahr sorgte Frankreich mit der Einführung eines neuen Kuriosums für Aufsehen. Die mit 1. Juli 2012 eingeführte Regelung besagte, dass jeder Auto- und Motorradfahrer ein Alkoholtestgerät mitführen und bei einer Verkehrskontrolle vorweisen muss. Diese Regelung ist nun allerdings vom Tisch. Überblick über die wichtigsten Mitführpflichten

In Österreich gehört bei der Autoausrüstung neben Verbandspaket und Warndreieck auch die Warnweste zum verpflichtenden Standard. Bei Nicht-EU-Ländern sollte man generell an die Grüne Versicherungskarte, den Europäischen Unfallbericht und jene ohne EU-Kennzeichen an das "A"-Pickerl denken.

Warnwestenpflicht für alle Fahrzeuginsassen

  • Bulgarien,
  • Frankreich,
  • Italien,
  • Kroatien,
  • Luxemburg,
  • Rumänien,
  • Slowakei,
  • Slowenien,
  • Tschechien,
  • Ungarn.

Feuerlöscher

  • verpflichtend im Baltikum, in Bulgarien, Griechenland, Moldawien, Rumänien, Russland, in der Türkei, Ukraine und in Weißrussland
  • Belgien und Polen: für die im Land zugelassenen Fahrzeuge
  • Dänemark, Island, Mazedonien, Norwegen und Schweden: Empfehlung

Warndreieck

  • Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien: verpflichtendes zweites Warndreieck für Autos mit Anhänger
  • Estland, Türkei, Zypern: zwei Warndreiecke in jedem Fahrzeug
  • Spanien: zweites Warndreieck für im Land zugelassene Fahrzeuge

Reservereifen

  • In Bosnien-Herzegowina und Spanien verpflichtend. Wenn ein Reservereifen nicht serienmäßig vorhanden ist, müssen ein Reparaturset oder ein Reparaturspray im Fahrzeug sein

Abschleppseil

  • in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien verpflichtend

Ersatzlampenset

  • Verpflichtend in Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Montenegro und Russland (ausgenommen Xenons- oder LED-Leuchten)
  • Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldawien, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn: Empfehlung

Europäischer Unfallbericht

  • Verpflichtend in Serbien und in Kroatien